Der Jugendschutz ist zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren da. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendhilfe, Jugendarbeitsschutz. In dieser kleinen Reihe wollen wir auf den Schwerpunkt jugendgefährdenden Medien eingehen. In diesem Teil geht es um die FSK.
FSK
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). Die FSK ist aber keine staatliche Organisation und besteht aus allen Filmverleiher, Produzenten und Kinos in Deutschland. Somit kontrolliert sich die Filmwirtschaft selber. Die Hauptaufgabe der FSK besteht in der Prüfung der Altersfreigabe von Filmen, DVDs, Blu-rays und sonstigen Medienträgern (Videokassetten, Trailern, Werbefilmen).
Eine Pflicht besteht nicht, sein Film von der FSK prüfen zu lassen. Aufgrund des Jugendschutzgesetzes, jeder Film muss eine Alterskennzeichnung tragen. Bevor eine Film nicht von der FSK geprüft wurde, gilt eine Altersfreigabe ab 18 Jahren.
Darf die FSK Änderungen vornehmen?
Nein, die FSK darf keine Änderungen an einem Film vornehmen. Sie dürfen aber Vorschläge machen, was man ändern müsste, um eine niedrigere Altersfreigabe zu bekommen. Dabei gibt es noch ein Unterschied zwischen Kino und späterem Heimkino (DVD, Blu-ray). Bei Kinofilmen hat die FSK eine größere Toleranz.
FSK-Pflicht im Internet
Bei Inhalten, die über „Telemedien“ bzw. Online-Angebote wie das Streaming angeboten werden, wird nicht über das Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes, sondern über den
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Bundesländer geregelt. Das heißt, die Anbieter müssen selber festlegen, welche Altersfreigabe welcher Film bekommt.
Wie arbeitet die FSK?
Für jede Prüfung wird eine Gebühr von 1000 € fällig. Für die FSK arbeiten ca. 250 ehrenamtliche Prüfer. Mit dabei sind: Journalisten, Lehrer, Psychologen, Medienwissenschafler, Studenten, Sozialarbeiter und Richter. Bei der Prüfung eines Films sind 5 Person anwesend. Aufgeteilt in Vertreter/-in:
- 1x der Obersten Landesjugendbehörde
- 1x Jugendschutzsachverständige/-r
- 1x der katholischen oder evangelischen Kirche bzw. Zentralrat der Juden
- 2x der Filmwirtschaft
Braucht man die FSK?
Aufjedenfall braucht man die FSK, sonst wäre jeder Film ab 18 Jahre (auch Bibi und Tina). Es ist auch gut, dass es keine staatliche Behörde ist und die Filmwirtschaft selber reguliert. Es ist ein bisschen kritisch, dass die Kirche mitbestimmen darf. Wichtig ist natürlich, das Kinder keine Filme gucken, der nicht für sie geeignet sind. Ohne eine Kontrollinstanz wurde es auch nicht funktionieren. Wie steht ihr zu FSK?