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Aus Alt mach Neu – Was ist Sampling?

Samples von exotischen Instrumenten, Schlagzeug und Percussion, Vocals sowie die von Vintage Synthesizern und Keyboards sind sehr populär besonders im Hip-Hop. Was Sampling ist, es kein Remix ist und wie die Rechtslage ist, erfahrt ihr hier.

Was ist Sampling?

Als „Sampling“ bezeichnet man den Vorgang, einen Teil einer bereits fertigen Ton- oder Musikaufnahmen in einen neuen, häufig musikalischen Kontext zu setzen. Das Sampeln von Musikstücken ist in der Rapmusik weit verbreitet. Von der Melodie bis zu Teilenfertiger Vocals, kann alles gesampelt werden. Ein Sample ist aber kein Remix. Da es sich um eine beliebig lange oder kurze Tonaufnahme handeln kann, werden nicht nur Ausschnitte aus Musik gesampelt, sondern auch einzelne Töne oder Geräusche. Bei einzelnen Tönen werden auch akustische Instrumente als Klangquelle herangezogen.

Sampling in der Hip-Hop-Kultur

Hip-Hop ist eine Sampling-Kultur schon in den 70er Jahren. DJs wie Kool Herc bemerkten dass das Publikum auf bestimmte Passagen der gespielten Soul-, Funk- oder auch Rock-Platten intensiver reagierten.

Der erste Sampler kam 1979 mit dem “Fairlight CMI” auf dem Markt. Dieser riesige Musikcomputer blieb allerdings für durchschnittliche Tonstudios und erst recht für die DJs der South Bronx unerschwinglich. Das Fairlight CMI (Computer Musical Instrument) war ein digitaler Synthesizer mit Sampling-Technik.

Ein Fairlight CMI mit Monitor

Auch wenn man schon bestehende Elemente benutzt, heißt es nicht das nicht das es billig ist. Die Rapper von Public Enemy, die Anfang der 1990er-Jahre gern mal zehn oder zwanzig Samples in einem einzigen Stück übereinander geschichtet haben, schätzen, dass sie ihre Alben unter heutigen Bedingungen für 159 US-Dollar das Stück verkaufen müssten, nur um die Samplegebühren zu decken.

In Deutschland wird Sampling auch eine gängige Praxis. Ein aktuelles Beispiel ist “Unterwegs” von Kitschkrieg & Jamule, die die Melodie “Aufstehn” von Seeed sampeln. Kitschkrieg hat die Rechte von Seeed bekommen und die Band es es sogar für sie neu eingespielt.

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Rechtslage in Deutschland

In der deutschen Rechtssprache heißt Sampling „elektronisch kopieren“. Allerdings können sich Musikproduzenten nicht auf die durch § 85 Abs. 1 UrhG (UrhG) geschützte wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung der Tonträgerhersteller ohne deren Einwilligung und damit ohne Vergütung berufen, wenn es ihnen selbst möglich ist, die begehrte Tonfolge ohne Rechtseingriffe herzustellen. Der Fall der Band Kraftwerk gegen Musikproduzenten Moses Pelham. Wo eine Tonsequenz vom Song “Metall auf Metall” (1977) auf den Song “Nur mir” (1997) verwendet wurde. Der Bundesgerichtshof war zu der Auffassung gelangt, dass es möglich gewesen wäre, die übernommene Rhythmussequenz selbst einzuspielen, so dass die Rechte von Kraftwerk verletzt worden seien. Das Recht zur freien Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG stehe nur jemandem zu, der eine Tonfolge selbst einspielt und ihm damit eine Reproduktion aus tatsächlichen Gründen möglich sei.

Das heißt man darf nur Tonfolgen sampeln, wenn es nicht möglich ist es selber einzuspielen. Ohne die Einwilligung der Rechteinhaber ist es nicht möglich es einfach zu benutzen. Der Song “Millionär” von Bonez MC & GZUZ sampelt die Melodie vom Song “Zombie” der Band The Cranberries. Laut eigener Aussage müssen Bonez MC & GZUZ 70 Prozent der GEMA-Einnahmen abgeben, um die Melodie sampeln zu dürfen.

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Quellen

https://de.wikipedia.org/wiki/Sampling_(Musik)

https://www.fluter.de/geschichte-des-samplings

https://mediarep.org/bitstream/handle/doc/2369/HipHop_199-213_Pelleter_Lepa_Sampling.pdf?sequence=1&isAllowed=y

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